Allgemeine Geschäftsbedingungen der Isarmärchen GbR zur Durchführung von Führungen
Bitte schenken Sie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln als Bestandteil des Vertrages das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Isarmärchen GbR.
1. Vertragsschluss
Der Vertrag über die Stadtführung kommt zwischen der Isarmärchen GbR und den Teilnehmern an der Führung oder dem Besteller einer Führung zustande. Es sind die getroffenen Vereinbarungen, ergänzt durch diese AGB, anzuwenden. Es gilt grundsätzlich deutsches Recht.
Mit seiner Teilnahme an oder Bestellung der Führung bietet der Interessierte den Abschluss eines Dienstvertrages verbindlich an. Der Dienstvertrag zur Stadtführung kommt im Regelfall durch schriftliche Bestätigung der Isarmärchen GbR zustande. Bei mündlicher Buchung der Stadtführung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme.
2. Leistungsumfang
Der Veranstalter der Führungen verpflichtet sich die abgesprochenen Leistungen einzuhalten. Falls dem nicht nachgekommen werden kann, hat der Vertragspartner das Recht, einen angemessenen Betrag anteilig vom Gesamtpreis zurück zu fordern.
3. Zahlungsweise
Eine Bezahlung der Leistung findet vorab statt (per paypal oder Überweisung). Ausgenommen von dieser Regelung sind Gutscheine, die nach Erhalt der Rechnung sofort zu zahlen sind.
4. Buchungen
Gruppenangebote können mündlich und schriftlich gebucht werden, es gilt Punkt 2. Wird die Personenzahl einer Gruppe gegenüber der Anmeldung überschritten, so ist das Entgelt entsprechend der teilnehmenden Personenzahl zu entrichten. Wird die angemeldete Personenzahl unterschritten, so ist das bei Buchung vereinbarte Entgelt fällig.
5. Aufhebung des Vertrages
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit vor Beginn der gebuchten Führung von der Veranstaltung zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Nimmt der Vertragspartner bei einer Führung unangekündigt nicht teil oder erfolgt die Absage am Tag der vereinbarten Führung, wird der komplette Preis berechnet. Wenn die Absage im Rahmen von drei Tage vor der Veranstaltung erfolgt, werden 50 % des Veranstaltungspreises berechnet.
Der Veranstalter kann bei Erkrankung, Einwirkung von höherer Gewalt oder wenn der Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht einhält vom Vertrag zurück treten. Außerdem kann er die Veranstaltung abbrechen, wenn der Vertragspartner oder Teilnehmer der Führung die Veranstaltung maßgeblich stören.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht dafür, dass er sich gewissenhaft auf die Führung vorbereitet und dass er die Veranstaltung entsprechend der Vereinbarungen durchführt. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen haftet der Veranstalter für Schäden bei grob fahrlässigem Handeln. Bei Unfällen oder anderweitig entstandene Schäden sowie bei Leistungen von anderen Anbietern (öffentliche Verkehrsmittel, Taxi) wird keine Haftung übernommen.
7. Mitwirkungspflicht
Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden und/oder Störungen zu vermeiden und/oder gering zu halten. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Führung schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche des Kunden verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Führung dem Vertrag nach enden sollte.
8. Datenschutz
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Abwicklung der vereinbarten Leistung und zur weiteren Kundenbetreuung gespeichert werden. Der Veranstalter verpflichtet sich die Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weiter zu geben.
9. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.